| Bei web2get sind die gesetzlich vorgeschriebenen GEMA Gebühren auf Rohlinge und andere Produkte schon abgeführt !!!
VORSICHT bei Lockpreisen anderer Anbieter, gerade aus dem Ausland wie Luxemburg, hier wird die Gebührenzahlung neuerdings je nach Anbieter ganz verschwiegen, oder oft geschickt laut AGB auf den Käufer übertragen, der dann die Ware nach Deutschland -rechtlich gesehen- importiert. Führt der Käufer dann die GEMA Gebühren nicht selber ab, macht der sich strafbar !
.........und die GEMA sucht !
Führt der Käufer die Gebühren nachträglich selber ab, liegt der Warenkaufpreis dann in der Regel deutlich höher als der ehrliche web2get-Preis.
GEMA:
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ist eine Verwertungsgesellschaft in Deutschland,
mit Hauptsitz in Berlin und München welche die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Komponisten und/oder Musikern und/oder Verlegern von Musikwerken vertritt, die Mitglied der GEMA sind. In anderen europäischen Ländern wie z. B. der Schweiz ist nicht die GEMA zuständig sondern die SUISA, in Österreich unter anderem die AKM als Verwertungsgesellschaft.
GEMA Vergütung und GEMA Pauschalabgabe:
Für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem so genannten "Weltrepertoire" der GEMA müssen Lizenzvergütungen so genannte -GEMA Vergütungen- an die GEMA abgeführt werden, die diese dann nach einem komplexen Verteilerschlüssel an ihre Mitglieder verteilt, die Verteilung der Tantiemen erfolgt nach einem Punktesystem, das zwischen U-Musik und E-Musik unterscheidet; ein einzelnes Lied aus der Popmusik wird beispielsweise mit 12 Punkten bewertet, ein mit großem Orchester instrumentiertes Werk von mehr als 60 Minuten Dauer dagegen mit 1200 Punkten.
Auch für Geräte und Medien, welche das Kopieren von Musik ermöglichen, müssen so genannte -GEMA Pauschalabgaben- an die GEMA abgeführt werden, die bereits im Kaufpreis enthalten ist. Diese Abgabe geht zunächst an die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) und wird von dort zu einem Teil an die GEMA weitergeleitet. Die Höhe der GEMA Abgaben auf CD- & DVD-Rohlinge beträgt in Deutschland (seit dem 1. Januar 2002) 8,7 Cent (zuzüglich Steuern) pro Stunde Aufzeichnungskapazität.
Die GEMA nimmt auch im Online-Bereich die Rechte der Urheber wahr, hierbei lizenziert die GEMA den verantwortlichen Inhalteanbieter (Content Provider), z. B. Musicload, Apples iTunes Store, Napster etc. Die Daten selbst werden nicht von der GEMA bereitgestellt, seit dem 1. Januar 2007 erfolgt die Wahrnehmung von Nutzungrechten im Online-Bereich für bestimmte Repertoire-Teile nicht länger durch die GEMA sondern durch CELAS.
Rechtsgrundlage:
Die Arbeit der GEMA wie auch aller anderen Verwertungsgesellschaften basiert auf Gesetzen und Verordnungen. Im europäischen Raum bezieht die GEMA wie auch die anderen Verwertungsgesellschaften ihre Legitimation aus dem verfassungsrechtlich zugesicherten Schutz geistigen Eigentums, dem so genannten Immaterialgüterrecht, welches in den Verfassungen der europäischen Staaten verankert ist, darüber hinaus erfährt auch die GEMA als Verwertungsgesellschaft ihre Legitimation aus dem Urheberrecht, welches ebenfalls in allen europäischen Staaten gesetzlich geregelt ist.
Urheberrechtsgesetze -in Deutschland konkret das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte- räumen dem Urheber eine Reihe von Nutzungsrechten ein, die er jedoch ohne Verwertungsgesellschaft allein nicht wahrnehmen könnte, weshalb er sie abtritt.
WICHTIG: In Deutschland regelt dies z. B. das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9. September 1965. Kern dieses Gesetzes ist der so genannte Wahrnehmungs- (§6 UrhWG) und Abschlusszwang (§ 11 UrhWG), auch Kontrahierungszwang genannt, was bedeutet, dass Verwertungs- gesellschaften auf der einen Seite alle ihr übertragenen Rechte auch tatsächlich verfolgen müssen und auf der anderen Seite keinem z. B. Urheber, Komponist, Textdichter oder auch Tonträgerhersteller den Eintritt in die Verwertungsgesellschaft verwehren dürfen, solange alle Eintrittsbedingungen erfüllt sind.
Die GEMA unterliegt somit dem Zwang und ist verpflichtet, ihren Mitgliedern gegenüber die ihr übertragenen Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen.
Weitere Informationen unter www.GEMA.de
|